Die Niederlande bieten deutschen Unternehmen attraktive Expansionsmöglichkeiten. Um erfolgreich zu starten, sollten interessierte Unternehmer diese fünf Dos und Don‘ts beachten.

So geht’s richtig:

  1. Markteintritt strategisch planen
    Deutsche Unternehmen und Einzelpersonen können in den Niederlanden unkompliziert Firmen oder eine Tochtergesellschaft gründen. Abhängig von der Branche (etwa in der Bau- oder Lebensmittelindustrie) können jedoch Sonderregelungen gelten.
  2. Passende Gesellschaftsform wählen
    Die ideale Rechtsform hängt von Art und Umfang der Geschäftstätigkeit ab. Die besloten vennootschap (B. V.), vergleichbar mit der deutschen GmbH, ist die häufigste Gesellschaftsform. Sie bietet eine beschränkte Haftung und kann mit einem frei wählbaren Betrag ab einem Euro Stammkapital gegründet werden.
  3. Freien Kapitalverkehr nutzen

Kapitalimporte, ausländische Kapitalbeteiligungen sowie der Transfer von Dividenden und Gewinnen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Das erleichtert Investitionen.

  1. Steuersystem verstehen
    Anstelle von Steuerklassen gibt es drei sogenannte Boxen. Diese umfassen:

– Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum,

– Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung (ab fünf Prozent Unternehmensanteil),

– Einkünfte aus Vermögen (etwa Aktien).

Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden regelt, wo und unter welchen Voraussetzungen Einkommensteuer zu zahlen ist.

  1. Steuerliche Vorteile nutzen
    Die Niederlande fördern Innovationen durch steuerliche Anreize wie:
  • Innovation Box (ermäßigte Besteuerung für innovative Erträge),
  • EIA (Energieinvestitionszulagen),
  • MIA (Umweltinvestitionsabzug),
  • Vamil (Sonderabschreibung für Umweltinvestitionen),
  • WBSO (Lohnkostenzuschuss für F&E).

Zusätzlich können Unternehmen hochqualifizierten ausländischen Fachkräften bis zu 30 Prozent des Gehalts steuerfrei zahlen.

Diese Fallstricke sollten Unternehmer vermeiden:

  1. Nicht im Handelsregister eintragen
    Unternehmen müssen sich mit niederländischer Geschäftsadresse bei der Kamer van Koophandel (KvK)
  2. Keine Umsatzsteuer-ID haben
    Wer in den Niederlanden Waren oder Dienstleistungen verkauft, benötigt eine niederländische Umsatzsteuer-ID (btw), die beim zuständigen Finanzamt zu beantragen ist.
  3. Steuerarten verwechseln
    Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert nicht. Stattdessen zahlen Unternehmen mit niederländischer Betriebsstätte zwischen 19 Prozent und 25,8 Prozent Körperschaftsteuer auf dort erwirtschaftete Gewinne, die Kapitalertragsteuer auf Dividenden beträgt 15 Prozent.
  4. Arbeitsrechtliche Unterschiede nicht beachten
    Niederländische Arbeitsgesetze, zum Beispiel Regelungen zum Arbeitsvertrag, zu Urlaub und zur Arbeitszeit, zur Kündigung und zum Arbeitsschutz, unterscheiden sich vom deutschen Arbeitsrecht.
  5. Unternehmenskultur nicht anpassen
    Geschäftliches läuft oft informeller, digitaler und unbürokratischer ab als in Deutschland. Lange Entscheidungswege sind eher unüblich, Mitarbeiter haben mehr Eigenverantwortung und Arbeitsbeziehungen sind persönlicher. Auch wenn viele Niederländer Deutsch sprechen: Englisch oder Niederländisch sind oft die bessere Wahl, um professionell aufzutreten.

Autorin: Sina Hoffmann